Freiwillige Basisschutzmaßnahmen statt Einschränkungen
Liebe Gottesdienstbesucher,
die Beschränkungen im Gotttesdienst sind mit der aktuellen Dienstanweisung aufgehoben und beschränken sich nur noch auf die freiwilligen Basisschutzmaßnahmen.
Dazu schreibt der Generalvikar Wolfgang Rösch: "Die Basisschutzmaßnahmen sind (mit Ausnahme der Regelungen für den Arbeitsplatz) künftig als Empfehlung zu ver-stehen und nicht mehr verpflichtend. Bisherige Beschränkungen, die in dieser Dienstanweisung nicht mehr genannt werden, sind damit auch entfallen, wie z.B. die Maskenpflicht oder das Nichtbefüllen der Weihwasserbecken."
Damit ist auch die Aufhebung der Sonntagspflicht nicht mehr aktuell.
freiwillige Basisschutzmaßnahmen kurz und knapp
- Abstand halten (mind. 1,5m)
- Handhygiene (Hände gründlich waschen, Verzicht auf Händeschütteln)
- Tragen einer Maske in Situationen, wo der Abstand dauerhaft nicht eingehalten werden kann
- regelmäßige Lüftung von Innenräumen
